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oriqin

Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird.

Zu Fristen, Rechtsgrundlagen, Aufwand und Preis. Alle Angaben zur Verordnung sind mit Quellen belegt.

01

Ab wann gilt der digitale Produktpass für Textilien?

Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft. Sie ist eine Rahmenverordnung: Konkrete Pflichten entstehen erst durch einen delegierten Rechtsakt je Produktgruppe. Für Textil liegt dieser noch nicht vor, seine Annahme wird für 2027 erwartet, danach gilt eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten. Ab dem Stichtag darf ein betroffenes Produkt ohne gültigen Pass nicht mehr neu in der EU in Verkehr gebracht werden. Bereits im Markt befindliche Ware ist davon nicht rückwirkend betroffen.

02

Gilt der digitale Produktpass auch für kleine und mittlere Hersteller?

Eine generelle Ausnahme nach Unternehmensgröße ist nicht vorgesehen. Wer ein betroffenes Produkt in der EU in Verkehr bringt, ist grundsätzlich erfasst. Die Verordnung sieht für kleine und mittlere Unternehmen Unterstützungsmaßnahmen vor, und einzelne delegierte Rechtsakte können vereinfachte Anforderungen oder Ausnahmen für Kleinstunternehmen enthalten. Was für Textil gilt, entscheidet der Rechtsakt.

03

Warum jetzt anfangen, wenn der Rechtsakt noch nicht vorliegt?

Weil der lange Teil vor der Frist liegt. Der Pass selbst ist schnell erzeugt. Als längster Einzelpfad gilt durchgehend die Datenbeschaffung aus der Lieferkette. Die Technik ist der kürzere Teil. Wer erst startet, wenn der Rechtsakt veröffentlicht ist, macht diese Arbeit unter Zeitdruck.

04

Ist oriqin nur ein Werkzeug für den Produktpass?

Nein. Der Pass ist das Ergebnis. Die eigentliche Leistung ist, verstreutes Produktwissen zu strukturierten Daten zu machen: über Schnittstellen zu ERP und PIM, über maschinelles Auslesen von Dokumenten und über die Verknüpfung von Material, Zertifikat, Lieferant und Artikel. Diese Datenbasis ist auch unabhängig vom Pass nutzbar.

05

Brauche ich dafür ein ERP oder ein PIM?

Nein. oriqin arbeitet mit dem, was vorhanden ist. Excel-Listen, PDF-Zertifikate und Lieferantenmails reichen als Ausgangspunkt. Ist ein ERP oder PIM da, liest oriqin daraus, ersetzt es aber nicht.

06

Wie viel Arbeit ist das für mich?

Das erste Produkt legen wir gemeinsam an, in etwa 45 Minuten, mit einem Etikett und einem Zertifikat als Ausgangsmaterial. Danach übernimmt das System die Wiederholung: Was für ein Material hinterlegt ist, gilt für alle Produkte, in denen es steckt. Maschinell erkannte Angaben legt oriqin Ihnen zur Freigabe vor.

07

Was kostet oriqin?

Den Preis nennen wir im ersten Gespräch, weil er von Sortimentsgröße und Ausgangslage abhängt. Abgerechnet wird nicht pro Pass, sondern für das System. Die Leistung ist die Datenarbeit davor. Das Erzeugen der Passseite ist der letzte Schritt. Der Maßstab bleibt: Die Ausgabe muss sich im laufenden Betrieb rechnen. Pilotpartner erhalten 2026 gesonderte Konditionen.

08

Reicht es, einen Pass zu haben?

Nein. Nach den Regeln zum EU-Register muss jeder Pass dort registriert werden. Die Produktdaten selbst bleiben dezentral beim Unternehmen oder bei einem Dienstleister, das Register führt die Kennungen und die zugehörigen Metadaten. Es war nach Artikel 13 zum 19. Juli 2026 einzurichten und ist seit dem 20. Juli 2026 nutzbar.

09

Gibt es schon einen festen Stichtag?

Für Textil noch nicht. Der erste feste Stichtag im gesamten System ist der 18. Februar 2027 und betrifft bestimmte Batteriegruppen nach Artikel 77 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Für Textil, Stahl, Aluminium, Reifen und Möbel stehen die delegierten Rechtsakte aus. Das System läuft also an, Textil ist nur noch nicht an der Reihe.

10

Wo liegen meine Daten?

Auf Servern in der EU. Die Daten bleiben Ihre. oriqin verarbeitet sie in Ihrem Auftrag und gibt sie nicht an Dritte weiter.

Stand der Angaben: August 2026. Diese Seite ist Sachinformation, keine Rechtsberatung. Weitere Fragen beantworten wir direkt unter info@oriqin.de.

Der nächste Schritt

Sehen Sie oriqin mit Ihren Produkten.

Als Pilotpartner legen wir im ersten Termin eines Ihrer Produkte gemeinsam an. Sie brauchen nur die Angaben, die zu diesem Artikel ohnehin vorliegen: Stammdaten aus ERP oder Excel, ein Datenblatt, ein Lieferantenzertifikat als PDF. Den Rest machen wir live, vor Ort oder im Videogespräch.

Pilotpartnerschaft 2026 · Pilotkonditionen im ersten Gespräch · EU-Hosting · DSGVO