Ab wann gilt der digitale Produktpass für Textilien?
Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft. Sie ist eine Rahmenverordnung: Konkrete Pflichten entstehen erst durch einen delegierten Rechtsakt je Produktgruppe. Für Textil liegt dieser noch nicht vor, seine Annahme wird für 2027 erwartet, danach gilt eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten. Ab dem Stichtag darf ein betroffenes Produkt ohne gültigen Pass nicht mehr neu in der EU in Verkehr gebracht werden. Bereits im Markt befindliche Ware ist davon nicht rückwirkend betroffen.